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Der Versicherer zahlt ohnehin nicht

Der Versicherer zahlt ohnehin nicht

Hierzu gab es jetzt eine erste gerichtliche Entscheidung in der Sparte Cyber: LG Tübingen, Urt. v. 26.05.2023 - 4 O 193/21.

Grob erklärt, wollte der Versicherer nicht leisten, weil er eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und Gefahrerhöhung durch Einsatz veralteter Software gesehen hat. Diese hätte laut Versicherer von der VN angezeigt werden müssen. Das ist aber nicht erfolgt.

Entscheidend ist hier der § 81 Abs. 2 VVG: "Der Anwendungsbereich des § 81 Abs. 2 VVG ist dann nicht eröffnet, wenn die betreffende Gefahrenlage bereits bei Vertragsschluss bestand und bereits Grundlage der Risikoprüfung des Versicherers war bzw. hätte sein können."

Das Gericht urteilte, dass genau das hier der Fall gewesen ist. Der Versicherer hätte sich im Rahmen der Risikoprüfung vergewissern müssen, dass es keinen Einsatz veralteter Software gibt. Weil der Versicherer das nicht gemacht hat, liegt keine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung oder Gefahrerhöhung seitens der VN vor.

Denn diese Risikosituation bestand von Beginn an, der Versicherer hätte das nur abfragen müssen.Deswegen stellen wir unsere Risikofragen. Diese wirken vielleicht mitunter lästig für Ihre Kunden, aber sie schützen ihn davor im Schadensfall einen solchen Prozess führen zu müssen. Durch die gestellten Fragen und unseren Risikoscan, haben wir ein umfassendes Verständnis der Cyber-Sicherheits-Situation Ihres Kunden und werden nicht von solchen Informationen überrascht.

Das Altsystem hätten wir im Zweifel in unserem Risiko-Scan erkannt und falls notwendig, Rückfragen an Sie gestellt.Der Risikofragebogen unterstützt dabei, dass im Schadenfall wirklich gezahlt wird. Und dieser Fall zeigt ganz eindrücklich, dass "der Versicherer zahlt nie." nicht stimmt.

Wir haben keine technischen Obliegenheiten in unserem Bedingungswerk. Weder aus dem Fragebogen noch aus dem Scan werden Obliegenheiten abgeleitet. Wir können, wenn der Kunde eine Risikofrage nicht einhält, lediglich eine vorvertragliche Anzeigepflicht geltend machen und müssten vom gesamten Vertrag zurücktreten. Wenn wir also etwas im Risikoscan finden und den Kunden benachrichtigen, dann muss er lediglich im Rahmen seiner Angaben agieren. Sprich, wenn er sagt, dass er monatlich kritische Sicherheitsupdates macht, diese monatlich einspielen.

Wir bepreisen dann basierend auf dem Ergebnis des Risikoscans und des Risikofragebogens individuell. Die Prämie ist abhängig von bis zu 500 einzelnen Faktoren. Die meisten davon erhalten wir aus dem Domain-Scan. Je besser Ihr Kunde aufgestellt ist, desto geringer seine Prämie.