
Ab dem 05.08. können Sie im System gezielt wählen, ob zur Cyberversicherung zusätzlich die Vertrauensschadenversicherung (VSV) abgeschlossen werden soll. Wird die VSV ergänzt, entfällt der Baustein Social Engineering in der Cyberdeckung – dafür erhalten Sie einen 10 % Rabatt auf den Cyberbeitrag. Die VSV kommt on top und bietet umfassenden Schutz vor Vermögensschäden durch Täuschung oder Betrug. Beide Beiträge werden im System separat ausgewiesen – für volle Transparenz und einfache Kalkulation.
Was auf den ersten Blick ähnlich klingt, schützt in Wahrheit vor ganz unterschiedlichen Risiken. Unser neues Bundle verbindet beides – mit einem klaren Fokus auf individuelle Sicherheitsbedürfnisse.
Die Cyberversicherung greift, wenn externe Angreifer IT-Systeme lahmlegen, Daten abgreifen oder Lösegeld fordern. Klassische Fälle sind Phishing, Ransomware, kompromittierte E-Mail-Konten oder Sicherheitslücken in der Infrastruktur. Sie deckt Schäden wie IT-Forensik, Betriebsunterbrechung oder Wiederherstellungskosten – kurz: alles, was durch technische Angriffe von außen entsteht.
Die Vertrauensschadenversicherung springt ein, wenn interne Täter – etwa Mitarbeitende, Führungskräfte oder nahestehende Dienstleister – das Vertrauen missbrauchen. Beispiele: Ein Mitarbeiter manipuliert Bankdaten, um Geld umzuleiten. Oder im Einkauf werden Rechnungen für nie erbrachte Leistungen freigegeben. Hier schützt die VSV vor Vermögensschäden durch Täuschung, Betrug oder Unterschlagung.
Cyberversicherung und VSV schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich. Denn moderne Angriffe sind oft vielschichtig: Ein externer Hacker kompromittiert eine E-Mail – aber der Schaden entsteht erst, wenn ein Mitarbeiter auf die Falle hereinfällt. Die richtige Deckung hängt davon ab, wer handelt und wie der Schaden entsteht.
Kurz gesagt:
Mit Baobab doppelt sicher: Unsere Cyberversicherung schützt vor externen Angriffen – unsere Vertrauensschadenversicherung vor internen Betrugsfällen. Beide Produkte mit klaren Bedingungen, hohen Versicherungssummen und einfachem Antrag.